Inhalt

Die Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt in Form eines Prüfungsverfahren unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen:

  • Sind die Voraussetzungen für die fachliche Eignung erfüllt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid und eine Urkunde.
  • Die Urkunde berechtigt Sie zur Führung der Berufsbezeichnung:
    • »staatlich anerkannte Übersetzerin« oder »staatlich anerkannter Übersetzer«,
    • »staatlich anerkannte Dolmetscherin« oder »staatlich anerkannter Dolmetscher«,
    • »staatlich anerkannte Übersetzerin und Dolmetscherin« oder »staatlich anerkannter Übersetzer und Dolmetscher« oder
    • »staatlich anerkannte Gebärdensprachendolmetscherin« oder »staatlich anerkannter Gebärdensprachendolmetscher«.
  • Sind die Voraussetzungen für die fachliche Eignung nicht erfüllt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung.