Die Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt in Form eines Prüfungsverfahren unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen:
- Sind die Voraussetzungen für die fachliche Eignung erfüllt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid und eine Urkunde.
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Die Urkunde berechtigt Sie zur Führung der Berufsbezeichnung:
- »staatlich anerkannte Übersetzerin« oder »staatlich anerkannter Übersetzer«,
- »staatlich anerkannte Dolmetscherin« oder »staatlich anerkannter Dolmetscher«,
- »staatlich anerkannte Übersetzerin und Dolmetscherin« oder »staatlich anerkannter Übersetzer und Dolmetscher« oder
- »staatlich anerkannte Gebärdensprachendolmetscherin« oder »staatlich anerkannter Gebärdensprachendolmetscher«.
- Sind die Voraussetzungen für die fachliche Eignung nicht erfüllt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung.