Der Betrieb eines Systems bedarf der Genehmigung.
Diese wird erteilt, wenn
- ein System in Sachsen-Anhalt flächendeckend eingerichtet ist, insbesondere die notwendigen Sammelstrukturen vorhanden sind,
- für das System mit allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Sachsen-Anhalt Abstimmungsvereinbarungen bestehen oder sich unter bestehende Abstimmungsvereinbarungen unterworfen wurde,
- ein System über die notwendigen Sortier- und Verwertungskapazitäten verfügt,
- das System finanziell leistungsfähig ist,
- das System mit der Zentralen Stelle eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen hat.