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Der Betrieb eines Systems bedarf der Genehmigung.

Diese wird erteilt, wenn

  • ein System in Sachsen-Anhalt flächendeckend eingerichtet ist, insbesondere die notwendigen Sammelstrukturen vorhanden sind,
  • für das System mit allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Sachsen-Anhalt Abstimmungsvereinbarungen bestehen oder sich unter bestehende Abstimmungsvereinbarungen unterworfen wurde,
  • ein System über die notwendigen Sortier- und Verwertungskapazitäten verfügt,
  • das System finanziell leistungsfähig ist,
  • das System mit der Zentralen Stelle eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen hat.