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3. Änderung des Bebauungsplans „Masche“, Haldensleben


Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplans „Masche“, Haldensleben, mit städtebaulichem Vertrag

Der Stadtrat der Stadt Haldensleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2024 die 3. Änderung des Bebauungsplans „Masche“, Haldensleben, mit städtebaulichem Vertrag gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist und des § 8 des Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen (Beschluss.-Nr. 023-(VIII.)/2024).

Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Masche“, Haldensleben, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung beim Stadtbauamt Haldensleben, Markt 20-22, Zi. 204, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1, 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungs­ansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wird verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs­planes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Haldensleben, 18.10.2024

Hieber

Bürgermeister


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Begründung zum Bebauungsplan «Masche« 3. Änderung

Planzeichnung zum Bebauungsplan «Masche« 3. Änderung


13.12.2024