Die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle.
- Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen (mit den erforderlichen Unterlagen) ein.
- Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde. Bei Ablehnung des Antrags wird ein Ablehnungsbescheid erteilt.
- Als anerkannter Lohnsteuerhilfevereine werden Sie in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine eingetragen.