- Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung
- Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren
- Sie haben mindestens 2 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
- oder bei einer Regelstudienzeit von weniger als 4 Jahren: Sie haben mindestens 3 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
- Oder bei einer kaufmännischen Ausbildung: Sie haben mindestens 8 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
- Oder bei Steuerfachwirten (Steuerfachassistenten) und geprüften Bilanzbuchhaltern: Sie haben mindestens 6 Jahre mindestens 16 Stunden pro Woche auf dem Gebiet der von den Bundes oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gearbeitet
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