Inhalt

Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

  • Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern.
  • Der Notar muss Ihren Ehevertrag beurkunden.
  • Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen.
  • Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen.
  • Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen
  • Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.