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Onlineverfahren möglich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde

Schriftform erforderlich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde

Persönliches Erscheinen nötig: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde. In der Regel ist die Vorsprache einer von der Schule beauftragten Person nötig, um die Liste abzuholen.