Onlineverfahren möglich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde
Schriftform erforderlich: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde
Persönliches Erscheinen nötig: Bitte fragen Sie die örtlich zuständige Ausländerbehörde. In der Regel ist die Vorsprache einer von der Schule beauftragten Person nötig, um die Liste abzuholen.