- Nachweis über persönliche Zuverlässigkeit des Geschäftsinhabers oder der Person, die die Geschäfte führt oder vertretungsberechtigt ist
- Nachweis über fachliche Eignung des Geschäftsinhabers oder der Person, die die Geschäfte führt oder vertretungsberechtigt ist
- Nachweis des erforderlichen Eigenkapitals des Unternehmens ( als Eigenkapital sind das eingezahlte Kapital und die Rücklagen nach Abzug der Entnahmen des Inhabers oder der persönlich haftenden Gesellschafter und der diesen gewährten Kredite sowie eines Schuldenüberhanges beim freien Vermögen des Inhabers anzusehen)
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