Inhalt
  • notariell beurkundeter Antrag der oder des Annehmenden und der volljährigen Person; die Anträge dürfen an keine Bedingung oder Zeitbestimmung gebunden sein
  • ist der Annehmende oder der Anzunehmende verheiratet oder verpartnert, eine notariell beurkundete Einwilligungserklärung des Ehe- oder Lebenspartners oder der Ehe- oder Lebenspartnerin 
  • weitere erforderliche Unterlagen fordert das Familiengericht gegebenenfalls an; zum Beispiel Personenstandsnachweise (wie Geburts- oder Heiratsurkunden)