- notariell beurkundeter Antrag der oder des Annehmenden und der volljährigen Person; die Anträge dürfen an keine Bedingung oder Zeitbestimmung gebunden sein
- ist der Annehmende oder der Anzunehmende verheiratet oder verpartnert, eine notariell beurkundete Einwilligungserklärung des Ehe- oder Lebenspartners oder der Ehe- oder Lebenspartnerin
- weitere erforderliche Unterlagen fordert das Familiengericht gegebenenfalls an; zum Beispiel Personenstandsnachweise (wie Geburts- oder Heiratsurkunden)
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