- Die Behörde erklärt Ihnen das Zulassungsverfahren des vorzeitigen Beginns.
- Sie reichen die Antragsunterlagen ein.
- Behörde prüft Ihre Antragsunterlagen und fordert Sie ggf. auf, Unterlagen nachzureichen Zudem kann die Behörde andere Behörden kontaktieren.
- Sie reichen Unterlagen nach; betroffene Stellen geben Stellungnahme ab.
- Behörde prüft nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen.
- Behörde erstellt die Zulassung.
- Sie erhalten den Zulassungsbescheid zum vorzeitigen Beginn.
- Sie zahlen die Verwaltungskosten
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