Für die Einsicht in die Adoptionsvermittlungsakte entstehen keine Kosten.
Die Gebühren für Tätigkeiten eines Standesamtes sind landesrechtlich geregelt und daher von Bundesland zu Bundesland verschieden.
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Die Gebühren für Tätigkeiten eines Standesamtes sind landesrechtlich geregelt und daher von Bundesland zu Bundesland verschieden.