Der Antrag auf Anerkennung muss folgende Angaben und Nachweise enthalten .
- den Namen, die Rechtsform, den gesetzlichen Vertreter, den Tätigkeitsbereich, den Namen des Leiters, die Anschrift und den Sitz der Einrichtung,
- die Ausbildung und den beruflichen Werdegang des hauptamtlichen Leiters,
- die Darlegung der räumlichen und sachlichen Ausstattung der Einrichtung,
- eine Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Gemeinnützigkeit, soweit der Träger nicht juristische Person des öffentlichen Rechts ist,
- die Satzung oder den Gesellschaftervertrag der Einrichtung,
- eine Erklärung, dass Änderungen zu den Angaben und Nachweisen unmittelbar dem zuständigen Ministerium schriftlich angezeigt werden
- Nachweis einer Mindestanzahl an anerkannten Unterrichtsstunden oder Teilnehmertagen von 3.000 im Jahr