Inhalt

Der Antrag auf Anerkennung muss folgende Angaben und Nachweise enthalten .

  • den Namen, die Rechtsform, den gesetzlichen Vertreter, den Tätigkeitsbereich, den Namen des Leiters, die Anschrift und den Sitz der Einrichtung,
  • die Ausbildung und den beruflichen Werdegang des hauptamtlichen Leiters,
  • die Darlegung der räumlichen und sachlichen Ausstattung der Einrichtung,
  • eine Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Gemeinnützigkeit, soweit der Träger nicht juristische Person des öffentlichen Rechts ist,
  • die Satzung oder den Gesellschaftervertrag der Einrichtung,
  • eine Erklärung, dass Änderungen zu den Angaben und Nachweisen unmittelbar dem zuständigen Ministerium schriftlich angezeigt werden
  • Nachweis einer Mindestanzahl an anerkannten Unterrichtsstunden oder Teilnehmertagen von 3.000 im Jahr