Inhalt

Die Prüfung des Antrags auf Bestimmung einer Untersuchungsstelle muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.

Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.