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Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme in Anspruch nehmen, zahlen je Kalendertag 10,00 Euro an die Einrichtung, die die Zahlungen an die Krankenkasse weiterleitet. 

Verfügen Sie über ein geringes oder kein Einkommen, können Sie auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Krankenkasse.