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Sie müssen personenbezogene Daten im Rahmen von hoheitlichen Tätigkeiten nur bereitstellen, wenn Sie dazu aufgrund eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder einer kommunalen Satzung verpflichtet sind.

Im Rahmen des Abschlusses von Verträgen, die Sie mit der Stadt Haldensleben schließen, müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung und zur Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen, diesen auszuführen und zu beenden.