Inhalt

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten solange dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass es sich vereinzelt bei unserer Geschäftsbeziehung um ein Dauerschuldverhältnis handelt, welches auf Jahre angelegt ist (z.B. bei Miet-, Pacht-, und Leihverträgen, bei Arbeitsverträgen oder bei Leistungs- und Wartungsverträgen).

Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:

  • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, die sich z.B. ergeben können aus der Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel zwei bis zehn Jahre.
  • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.