Inhalt

Innerhalb der Verwaltung der Stadt Haldensleben erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese insbesondere die Vorgaben des Datenschutzes wahren. Dies sind Unternehmen in den Kategorien kreditwirtschaftliche Leistungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Inkasso, Beratung sowie Vertrieb und Marketing.

Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb unserer Verwaltung ist zunächst zu beachten, dass wir als Verwaltung zur Verschwiegenheit über alle personenbezogenen Daten, Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen. Persönliche Daten dürfen wir grundsätzlich nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, der Betroffene eingewilligt hat oder wir zur Datenermittlung befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z.B. sein:

  • Öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Landes- und Bundesbehörden, Landkreis Börde, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Gerichte aller Gerichtszweige (Ordentliche Gerichte, Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Finanzgerichte, Landes- und Bundesverfassungsgericht, Familiengerichte, Grundbuchämter), Katasterämter bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung,
  • andere Kreditinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung von Verträgen mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln,
  • Gläubiger oder Insolvenzverwalter, welche im Rahmen einer Zwangsvollstreckung anfragen,
  • Fördermittelgeber im Rahmen der Bewilligung von staatlichen Förderprogrammen, z.B. Landesverwaltungsamt,
  • Statistikämter des Bundes und des Landes im Rahmen von statistischen Erhebungen,
  • Integrationsämter, Sozialämter, Jobcenter, Arbeitsämter, Betriebsarzt, Amtsarzt, Gesundheitsämter,
  • Dienstleister, die wir im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhältnissen heranziehen.

Bezüglich der Weitergabe von Meldedaten verweisen wir auf unsere ausführlichen Hinweise (Link)

Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Datengeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben oder an die wir aufgrund einer Interessenabwägung befugt sind, personenbezogene Daten zu übermitteln.