Inhalt

Ihre Daten werden verarbeitet

    1. aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO). Dies umfasst sämtliche hoheitlichen Aufgaben, die die Stadt Haldensleben aufgrund eines Gesetzes zu erbringen hat. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Verwaltungshandeln bzw. der Durchführung der hoheitlichen Aufgabe.
    2. zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO)
      Die Verarbeitung von Daten erfolgt im Rahmen der Erbringung und Durchführung unserer Verträge (z.B. Miet-, Pacht-, Grundstücksverträge, Verträge zur Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten der Stadt Haldensleben, etc.) mit unseren Kunden, Bürgern und Nutzern oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage hin erfolgen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Vertragsinhalt (z.B. Miet-, Pacht-, Grundstücksverträge, Arbeitsverträge, Kindergartenbetreuungsverträge, Wartungsverträge etc.). Die weiteren Einzelheiten zu den Datenverarbeitungszwecken können Sie den maßgeblichen Vertragsunterlagen und Geschäfts- und Nutzungsbedingungen oder Nutzung- und Gebührensatzungen entnehmen.
    3. im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO)
      Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten. Beispiele:
      • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
      • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
      • Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts,
    4. aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO)

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Zusendung von Informationsmaterial, Newsletterversand etc.) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf einer Einwilligung wirkt erst für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

Wir verweisen auf den Inhalt der Belehrung zum Widerruf, die Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise finden.

Zudem unterliegen wir als Kommune diversen rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z.B. Kommunalverfassungsgesetz, Kommunalhaushaltsordnung, Bundes- und Landesrecht, Steuergesetze) sowie aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. der Kommunalaufsicht oder der Fachaufsicht).