Inhalt

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, legen Sie der zuständigen IHK mit ihrer Anmeldung folgende Nachweise vor:

  1. Regelprüfung:
  • Keine Nachweise erforderlich
  1. Umsteiger:
  • Nachweis für die Verkehrsart, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist- Nachweis einer bestandenen Prüfung »Grundqualifikation»/ »beschleunigte Grundqualifikation« gemäß BKrFQG oder
  • Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95  oder
  • Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die vor dem jeweiligen Stichtag erworben wurde  oder
  • ein Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABl Nr. L226/4 vom 10.9.2003)  oder
  • eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 BKrFQV  oder
  • eine Fahrerbescheinigung nach Paragraf 5 Absatz 3 BKrFQV
  1. Quereinsteiger
  • Fachkundenachweises nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 für die Verkehrsart, die Gegenstand der Quereinsteigerprüfung ist.