Um zur Prüfung zugelassen zu werden, legen Sie der zuständigen IHK mit ihrer Anmeldung folgende Nachweise vor:
- Regelprüfung:
- Keine Nachweise erforderlich
- Umsteiger:
- Nachweis für die Verkehrsart, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist- Nachweis einer bestandenen Prüfung »Grundqualifikation»/ »beschleunigte Grundqualifikation« gemäß BKrFQG oder
- Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 oder
- Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die vor dem jeweiligen Stichtag erworben wurde oder
- ein Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABl Nr. L226/4 vom 10.9.2003) oder
- eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 BKrFQV oder
- eine Fahrerbescheinigung nach Paragraf 5 Absatz 3 BKrFQV
- Quereinsteiger
- Fachkundenachweises nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 für die Verkehrsart, die Gegenstand der Quereinsteigerprüfung ist.