Inhalt
  • Die Anzeige eines Wanderlagers nehmen Sie bei dem Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Gemeinde vor, die für den Veranstaltungsort zuständig ist.
  • Sofern das Wanderlager im Ausland veranstaltet werden soll ist die Anzeige des Wanderlagers bei dem für den Ort der Niederlassung des Veranstalters zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt abzugeben.