Inhalt

Wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein am Ort des Herstellerbetriebes ausschenken wollen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen. Der überwiegende Teil der angebotenen Getränke muss aus der landwirtschaftlichen Produktion des Betreibers der Straußwirtschaft stammen. Sie dürfen nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen anbieten.

Sie dürfen den Ausschank höchstens 4 Monate im Jahr betreiben:

  • Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
  • In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)