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Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens: 411 Euro.

Die Gebühr ist bereits bei Abschluss der Vereinbarung über die Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens zu entrichten.

Die Kosten für die erforderliche berufliche Anerkennung und die Ausstellung einer eventuell erforderlichen Berufsausübungserlaubnis sowie bei der Auslandsvertretung anfallende Gebühren und die Kosten für das Ausstellen von Urkunden, für Echtheitsprüfungen, das Übersetzen von Unterlagen in die deutsche Sprache sowie das Anfertigen und Beglaubigen von Kopien u. ä. sind durch die Fachkraft oder den Arbeitgeber selbst zu tragen .