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Wenn Sie als bauvorlageberechtigter Ingenieur oder Ingenieurin arbeiten möchten, müssen Sie Mitglied der Ingenieurkammer sein.

Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure müssen Sie beantragen.

Bauvorlageberechtigte Ingenieur und Ingenieurinnen sind berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen.