- Sie sind Staatsangehöriger der EU oder des EWR
- Sie können die erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland vorweisen (in der Regel fünf Jahre, in besonderen Fällen genügen auch zwei bzw. drei Jahre).
- Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf, d.h. Sie haben während Ihres gesamten Aufenthalts die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts erfüllt.
- Bei Bedarf können Sie die unter »Erforderliche Unterlagen« genannten Nachweise und Unterlagen erbringen
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