Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige:
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Notwendige Unterlagen
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- Geburtsurkunde des Kindes
- Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)
- Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen
Zu beachten:
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- Die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.
- Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt.
Wichtig:
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- Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
- wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde
- bei allein Sorgeberechtigten eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt
- nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung. Ist nichts zum Sorgerecht geregelt. ist nach Nr. 1 zu verfahren.
ACHTUNG: Für Abholung bzw. Empfang des Dokumentes ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.
- Einverständniserklärung Kinderreisepass / Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger
Dokumente für Minderjährige |
Gebühren |
Austellungsdauer |
Kinderreisepass bis 12 Jahre | 13,00 Euro | sofort |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | sofort |
Personalausweis | 22,80 Euro | 3 – 4 Wochen |
Reisepass |
37,50 Euro |
3 – 4 Wochen |
Expresszuschlag für Reisepass |
32,00 Euro |
4 – 5 Werktage |