Inhalt

Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige:
Persönliches Erscheinen des Kindes zur Beantragung ist erforderlich

Notwendige Unterlagen

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)
    • Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen

Zu beachten:

    • Die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.
    • Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt.

Wichtig:

    • Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
    1. wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde
    2. bei allein Sorgeberechtigten eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt
    3. nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung. Ist nichts zum Sorgerecht geregelt. ist nach Nr. 1 zu verfahren.

ACHTUNG: Für Abholung bzw. Empfang des Dokumentes ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.

- Einverständniserklärung Kinderreisepass / Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger

Dokumente für Minderjährige
Gebühren

Austellungsdauer

Kinderreisepass bis 12 Jahre 13,00 Euro sofort
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro sofort
Personalausweis 22,80 Euro 3 – 4 Wochen
Reisepass
37,50 Euro

3 – 4 Wochen

Expresszuschlag für Reisepass

32,00 Euro

4 – 5 Werktage