Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von bis zu 3 Monaten ist eine Gebühr in Höhe von 96 Euro fällig (bei Minderjährigen 48 Euro).
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von mehr als 3 Monaten ist eine Gebühr in Höhe von 93 Euro fällig (bei Minderjährigen 46,50 Euro).
Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen.