Inhalt
  • Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Nachweise der Identität, wenn vorhanden z. B. Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis