- Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter
- aktuelles biometrisches Foto
- Nachweise der Identität, wenn vorhanden z. B. Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
Hauptmenü