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Neue Friedhofsgebühren ab 2019 in Haldensleben und in den Ortsteile

Nach der Eingemeindung der Gemeinde Süplingen (mit dem Ortsteil Bodendorf) in die Stadt Haldensleben zum 1. Januar 2014, wurde ein Weiterbestehen der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung bis zum 31. Dezember 2018 vertraglich vereinbart. Auf Grund dessen erfolgte eine Änderung bzw. Neufassung besagter Satzungen, die ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten werden. Sie wurden dem Stadtrat auf seiner 44. Tagung am 22. November 2018 vorgelegt und beschlossen.

Da bei der Erhebung der Friedhofsgebühren für Haldensleben nun auch Süplingen und Bodendorf berücksichtigt werden mussten, fand eine entsprechende Neukalkulation statt. Die erfolgte auf der Grundlage aller angefallenen Leistungen der vorangegangenen drei Jahre.

Die Satzungen werden noch im Dezember u.a. im Stadtanzeiger (Erscheinungstag: 13.12.) und auf der Homepage der Stadt veröffentlicht und treten somit am 1. Januar 2019 in Kraft.

Damit werden folgende Friedhofsgebühren gelten:

GRABSTELLEN

1. Erdgräber  

2. Urnenwahlgräber

Einzelwahlgrabstelle

1.230 €   Einzelstelle mit Einfassung (Reihe) 1.000 €

Doppelwahlgrabstelle

2.580 €   Doppelstelle mit Einfassung (Reihe) 1.610 €

Reihengrabstelle

770 €   Einzelstelle ohne Einfassung 960 €

Kindergrabstelle

530 €   Doppelstelle ohne Einfassung 1.560 €
Einzelgrabstelle (Gemeinschaftsanlage) 930 €  

Entsprechend § 11 Nr. 10 der Friedhofssatzung der Stadt Haldensleben können auf Einzelstellen bis zu 2 Urnen, auf Doppelstellen bis zu 4 Urnen, beigesetzt werden.

3. Urnengemeinschaftsanlagen (UGA)

4. Verlängerung des Nutzungsrechts der Wahlgrabstelle

UGA Haldensleben   Erdgrabstelle Einzel/Jahr 41 €
anonyme UGA 730 €   Urnengrabstelle Einzel/Jahr 33 €
teilanonyme UGA mit Liegeplatte 880 €       
        
teilanonyme UGA mit Stele 970 €  
 
UGA Satuelle, Hundisburg, Süplingen, Bodendorf
anonyme UGA 730 €  
teilanonyme UGA 730 €  
(ab 01.10.2019 in Satuelle; ab 01.10.2020 in Süplingen)   

PFLEGE UND UNTERHALTUNGSGEBÜHR BEI VORHANDENEN GRABSTELLEN

Je Einzelgrabstelle pro Nutzungsjahr 14 € / Die Gebühr wird bei Grabstellen, die bereits vor 2011 erworben wurden, einmalig als Gesamtbetrag für die noch verbleibende Nutzungszeit erhoben.
BESTATTUNGS- / BEISETZUNGSGEBÜHR

KAPELLEN

Gebühren für Grabaushub (inklusive Zubehör)

Benutzungsgebühr  
Erdgrab 292 €   Haldensleben 75 €
Kindergrab 134 €   Hundisburg 75 €
Urnengrab 34 €   Satuelle 75 €
  Süplingen 75 €
Bodendorf 75 €
Wedringen 75 €

SONDERLEISTUNGEN

1. Urnenumbettungen

2. Grabherrichtung 

Urnenentnahme aus Urnengrabstelle

39 €  

Erdgrabstelle hügeln je Einzelstelle

79 €
Urnenentnahme aus Erdgrabstelle nach Aufwand   Erdgrabstelle flach anlegen je Einzelstelle 99 €
Urnenversandgebühren 59 €   Bepflanzung nach Aufwand

3. Einebnungen


 
Beräumung und Entsorgung (Grabsteine/Einfassung/Sockel usw.) nach Aufwand  

VERWALTUNGSGEBÜHREN

Bearbeitungsgebühr 61 €    

Genehmigungsgebühr für die baulichen Anlagen der Grabstelle (Grabsteine/Einfassung usw.)

110 €  
Genehmigungsgebühr für Umbettung 61 €  
Genehmigungsgebühren für Selbstberäumung 61 €  
28.11.2018