Inhalt

Rettungsfahrten sind bei der Leitstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt unter der einheitlichen Notruf-Nummer 112 anzufordern.

Bezüglich anderer Krankentransporte oder Krankenfahrten wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Ärztin/Arzt. Ihr(e) Ärztin/Arzt stellt Ihnen eine entsprechende Verordnung aus, unabhängig vom zu wählenden Transportmittel.

Für einen Transport zu ambulanten Behandlungen ist zusätzlich die Genehmigung Ihrer Krankenkasse notwendig.