1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben
Stadt Haldensleben
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Haldensleben
Der Landkreis Börde hat die vom Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2014 festgestellte 1. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben (Feststellungsbeschluss, Beschluss-Nr. 009-(VI.)/2014) mit Erlass vom 30.10.2014, Aktenzeichen: 3526-2014-sa, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) und des § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) genehmigt.
Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) und § 18 der Hauptsatzung der Stadt Haldensleben in der zur Zeit geltenden Fassung, wird die vor-liegende Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe unten)
Hinweise:
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Haldensleben unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Haldensleben, den 10. 2014
Eichler
Dokumente zur Ansicht:
Lageplan vergrößern mit Klick auf die Grafik
Begründung zur 1. Änderung des FNP
Planzeichenerklärung zur 1. Änderung des FNP
Planzeichnung zur 1. Änderung FNP Änderungsbereich 1
Planzeichnung zur 1. Änderung FNP Änderungsbereich 2