Datenschutzhinweis Zahlungsverkehr der Stadtkasse
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Haldensleben – Die Bürgermeisterin –, Markt 20 – 22, 39340 Haldensleben, E-Mail buergermeister@haldensleben.de, Tel. Behördennummer 115 oder +49 03904-479 1300.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Haldensleben, Markt 20 – 22, 39340 Haldensleben erreichen Sie unter Tel. Behördennummer 115 oder 03904 479 2313, E-Mail datenschutz@haldensleben.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Im Rahmen der gemeindlichen Kassengeschäfte hat die Stadtkasse die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig einzuziehen bzw. zu leisten. Ihre Daten werden für den Zahlungsverkehr benötigt.
Die Daten werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S 1 c EU-DSGVO (zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung) sowie § 116 KVG LSA in Verbindung mit § 1 GemKVO Doppik LSA verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Stadtkasse verarbeitet und speichert im Zuge der Abwicklung des Zahlungsverkehrs persönliche Identifikations- und Kontaktdaten, wie z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer, Aktenzeichen sowie die Bankverbindungen (IBAN und BIC). Des Weiteren werden Angaben über geleistete oder erstattete Zahlungen und den dazugehörigen Zahlungsgrund gespeichert. Dabei verwenden wir Ihre Angaben, Mitteilungen und Veranlagungen der Fachämter und gegebenenfalls der Einwohnermeldeämter gem. § 34 BMG.
Im Rahmen des Zahlungsverkehrs dürfen Ihre Daten an die Kreissparkasse Börde sowie an fördermittelgebende Stellen weiter gegeben werden. Gem. § 21 a Abs. 2 VwVG LSA darf die Vollstreckungsbehörde Ihre Daten auch bei der Vollstreckung wegen Geldforderungen verwenden.
Im Übrigen werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns auf der Grundlage von gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen, gemäß § 36 GemKVO Doppik LSA 10 Jahre, beginnend am ersten Januar des der Beschlussfassung über den Jahresabschluss folgenden Haushaltsjahres im Finanzverfahren gespeichert.
Betroffenenrechte
Nach der EU-DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 EU-DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 EU-DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 EU-DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 81803-0, Fax 0391 81803-33, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Pflicht zur Bereitstellung der Daten und Folgen der Nichtbereitstellung
Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für die Leistung von Zahlungen erforderlich. Die Angabe ist freiwillig.
Erläuterung der Abkürzungen
Art. – Artikel
AO – Abgabenordnung
EU-DSGVO – Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union
KVG LSA – Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt
GemKVO Doppik LSA – Gemeindekassenverordnung Doppik des Landes Sachsen-Anhalt
VwVG LSA – Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
BMG - Bundesmeldegesetz