Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Wohngebiet Gänsebreite - Neuenhofer Straße" Haldensleben
Stadt Haldensleben
Die Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet Gänsebreite – Neuenhofer Straße“, Haldensleben,
Der Stadtrat der Stadt Haldensleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.03.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Gänsebreite – Neuenhofer Straße“, Haldensleben, einschließlich der Begründung gebilligt und beschlossen (Beschluss-Nr. 350-(VI.)/2018), diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wird in der Zeit vom 16.03.2018 bis einschließlich zum 18.04.2018 (Auslegungsfrist) im Bürgerbüro der Stadt Haldensleben, Markt 20, während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.Über den Inhalt des Entwurfes wird auf Verlangen Auskunft im Bauamt, Abteilung Stadtplanung/SG Umwelt während der Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Rathauses
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
erteilt.
Anfragen können auch per Email erfolgen an: Petra.Schneemann@Haldensleben.de
Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs.2 BauNVO ergibt sich aus den festgesetzten Bauflächen im Umfang von 31.220 m² multipliziert mit der Grundflächenzahl. Die Grundflächenzahl wurde für Baugebiete im Umfang von 27.831 m² mit 0,3 und im Umfang von 3.389 m² mit 0,4 festgesetzt. Sie beträgt insgesamt 9.705 m². Die Obergrenze der Zulässigkeit von Bebauungsplänen nach § 13b BauGB wird somit eingehalten.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient keinem umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben. Die Betroffenheit von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete, EU Vogelschutzgebiete) wurde im Rahmen einer Vorprüfung zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes untersucht. Ca. 170 Meter südlich befindet sich das FFH-Gebiet DE 3734-302 "Untere Ohre". Die für die Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Lebensraumtypen und Arten sind an Gewässer gebunden. Das Plangebiet weist keine Verbindung zu Gewässern oder wasserführenden Gräben zur Ohre auf. Aufgrund der baulich geprägten Flächen zwischen der Ohre und dem Baugebiet sind wesentliche Auswirkungen auf das Schutzgebiet auszuschließen. Das Baugebiet grenzt im Süden unmittelbar an die im Zusammenhang bebauten Flächen an der Gänsebreite an.
In Auswertung der vorstehenden Prüfungsergebnisse ist die Stadt Haldensleben zu dem Ergebnis
gekommen, den Bebauungsplan "Wohngebiet Gänsebreite - Neuenhofer Straße" im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13b BauGB aufzustellen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Es liegen folgende umweltrelevanten Informationen vor:
- - Kartierung und Bewertung von Feldhamster und Avifauna (LaReG Braunschweig, 06.10.2017)
- - Schallprognosegutachten (öko-control GmbH Schönebeck, 31.08.2017)
- - Untersuchungen zur Regenwasserversickerung (GGU mbH Osterweddingen, 08.02.2018)
Diese werden im Rahmen der o.g. Auslegungsfrist mit öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planungsentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers anzugeben.
Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Haldensleben, 02.03.2018
i.V.
Wendler
Stellv. Bürgermeisterin
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BP Neuenhofer Straße - Begründung
BP Neuenhofer Straße - Artenscbhutzgutachten
BP Neuenhofer Straße - Schallgutachten
BP Neuenhofer Straße - Versickerungsgutachten