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Beteiligung der Öffentlichkeit zur 5. Änderung des Bebauungsplanes

Stadt Haldensleben
Die Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

 Öffentliche Auslegung

der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Bülstringer Straße/ Satueller Straße“, Haldensleben

Der Stadtrat der Stadt Haldensleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.03.2018 den Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Bülstringer Straße/ Satueller Straße“, Haldensleben, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und beschlossen (BV 352-(VI.)/2018), diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Das Plangebiet umfasst diverse Flurstücke in den Fluren 3, 7 und 8 der Gemarkung Haldensleben mit einer Gesamtfläche von ca. 35 ha. Der Geltungsbereich ist dem Kartenausschnitt zu entnehmen.

Der Entwurf der Bauleitplanung wird einschließlich Begründung mit Umweltbericht, der wesentlichen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung sowie der vorliegenden Umweltinformationen in der Zeit vom 16.03.2018 bis einschließlich 18.04.2018 im Bürgerbüro der Stadt Haldensleben, Markt 20, während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Über den Inhalt des Entwurfes wird auf Verlangen im Bauamt, Abt. Stadtplanung/ Umwelt, während der Sprechzeiten/ Öffnungszeiten des Rathauses:

Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

Auskunft erteilt.

Anfragen können auch per Email erfolgen an: Petra.Schneemann@Haldensleben.de

Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Es liegen folgende Daten umweltbezogener Informationen vor:

  • - Orientierende Bodenuntersuchung, ifu GmbH Stendal, 02.02.2018
  • - Hydrogeologischer Bericht, IUH GmbH Halle, 15.08.2017
  • - Umweltbericht, Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Funke Irxleben, Dezember 2017

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung vom 21.12.2017 bis 31.01.2018 wurden folgende umweltrelevante Stellungnahmen zur Bauleitplanung abgegeben:

Behörde

Datum der Stellungnahme

Inhalt/ Thema

Landkreis Börde

SG Abfallüberwachung

29.01.2018

Teilbereich des Plangebietes (ehem. Tierhaltung Bülstringer Straße) ist als Altlastenverdachtsfläche registriert

Landkreis Börde

SG Wasserwirtschaft

29.01.2018

Die Ableitung von Niederschlagswasser in die Vorflut bzw. in das Grundwasser bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis. Soll ein Regenrück-haltebecken geplant werden, so sollte die Fläche dafür im BP festgesetzt werden. Weitere Hinweise zum Wasserhaushaltsgesetz (z.B. Errichtung von Brunnen/ bauzeitliche Grundwasserabsenkungen).

Landkreis Börde

SG Wasserwirtschaft

29.01.2018

Das Plangebiet befindet sich in der Trinkwasser-schutzzone III. Die Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 der Allgemeinverfügung des Landkreises Börde über die vorläufige Anordnung von Schutz-bestimmungen für das Wasserschutzgebiet Haldens-leben wurde mit der Stellungnahme für die Festsetzung des bestehenden Gewerbebetriebes erteilt.

Landesverwaltungsamt Ref. 407

17.02.2018

Das Umweltschadensgesetz und das Artenschutz-recht sind zu beachten

Abwasserverband „Untere Ohre“

09.01.2018

Entsorgung des Niederschlagswassers kann auf-grund des oberflächennahen Grundwassers sowie des vorhandenen Baugrundes nur über eine zentrale Ableitung in ein Oberflächengewässer erfolgen

Amt für Landwirtschaft, Flurneu-ordnung und Forsten Mitte

25.01.2018

Bedenken zum dauerhaften Entzug von Ackerland. Bedenken bezüglich der Feldzufahrt. Bedenken bezüglich der Kompensationsmaßnahme M1B (im Entwurf gestrichen)

Landesamt für Geologie und Berg-wesen/ K+S KALI GmbH

18.01.2018/

08.01.2018

Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb des Bergwerkfeldes 614/90/1008 (Zielitz II)

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt

17.01.2018

Im Vorhabengebiet befinden sich mehrere bekannte archäologische Denkmale verschiedener Epochen.

Unterhaltungsverband „Untere Ohre“

15.01.2018

Das Plangebiet wird von drei Gewässern 2. Ordnung durchflossen.

 

Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Bülstringer Straße/ Satueller Straße“, Haldensleben, unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers anzugeben.

Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Haldensleben, den 02.03.2018

i.V.

Wendler
Stellv. Bürgermeisterin


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B-Plan Bülstringer Str./Satueller Str. - Plan

B-Plan Bülstringer Str./Satueller Str. - Begründung

B-Plan Bülstringer Str./Satueller Str. - Stellungnahmen 5. Änderung frühzeitige Behördenbeteiligung

Bodengutachten Teil 1

Bodengutachten Teil 2

Versickerungsgutachten + Anlagen