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Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Stadt Haldensleben
Die Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der 3. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes

der Stadt Haldensleben

Der Stadtrat der Stadt Haldensleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.03.2018 den Entwurf der 3. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und beschlossen (BV 351-(VI.)/2018), diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Das Plangebiet umfasst diverse Flurstücke in der Flur 3 der Gemarkung Haldensleben. Die Änderungsbereiche des Flächennutzungsplanes befinden sich östlich und westlich der Westumgehung Haldensleben. Der Geltungsbereich ist dem Kartenausschnitt zu entnehmen.

Anlass und Ziele der Planung

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Bülstringer Straße/ Satueller Straße“.

Da im Rahmen der Bedarfsprognosen für die Neufassung des Flächennutzungsplanes ermittelt wurde, dass in Haldensleben ein strukturelles Defizit an Einfamilienhausgrundstücken besteht, das mittelfristig weitere Baugebiete für den Einfamilienhausbau erfordert, wird im Rahmen der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Bülstringer Straße/ Satueller Straße“ unter anderem beabsichtigt, auf einer Fläche von ca. 4,6 ha die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Eigenheimen zu schaffen.

Da im Flächennutzungsplan nur eine Teilfläche von ca. 1,6 ha als Wohnbaufläche und ca. 3 ha als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Der Entwurf der Bauleitplanung wird einschließlich Begründung mit Umweltbericht, der wesentlichen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung sowie der vorliegenden Umweltinformationen in der Zeit vom 16.03.2018 bis einschließlich 18.04.2018 im Bürgerbüro der Stadt Haldensleben, Markt 20, während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Über den Inhalt des Entwurfes wird auf Verlangen während der Sprechzeiten/ Öffnungszeiten des Rathauses:

Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

Auskunft erteilt.

Anfragen können auch per Email erfolgen an: Petra.Schneemann@Haldensleben.de

Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Es liegen folgende Daten umweltbezogener Informationen vor:

  • - Orientierende Bodenuntersuchung, ifu GmbH Stendal, 02.02.2018
  • - Hydrogeologischer Bericht, IUH GmbH Halle, 15.08.2017
  • - Umweltbericht, Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Funke Irxleben, Dezember 2017

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung vom 21.12.2017 bis 31.01.2018 wurden folgende umweltrelevante Stellungnahmen zur Bauleitplanung abgegeben:

Behörde

Datum der Stellungnahme

Inhalt/ Thema

Landkreis Börde

SG Abfallüberwachung

29.01.2018

Teilbereich des Plangebietes (ehem. Tierhaltung Bülstringer Straße) ist als Altlastenverdachtsfläche registriert

Landkreis Börde

SG Wasserwirtschaft

29.01.2018

Das Plangebiet befindet sich in der Trinkwasser-schutzzone III

Landesverwaltungsamt Ref. 407

17.02.2018

Das Umweltschadensgesetz und das Artenschutz-recht sind zu beachten

Abwasserverband „Untere Ohre“

09.01.2018

Entsorgung des Niederschlagswassers kann auf-grund des oberflächennahen Grundwassers sowie des vorhandenen Baugrundes nur über eine zentrale Ableitung in ein Oberflächengewässer erfolgen

Landesamt für Geologie und Berg-wesen/ K+S KALI GmbH

18.01.2018/

08.01.2018

Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb des Bergwerkfeldes 614/90/1008 (Zielitz II)

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt

17.01.2018

Im Vorhabengebiet befinden sich mehrere archäologische Denkmale

Unterhaltungsverband „Untere Ohre“

15.01.2018

Das Plangebiet wird von drei Gewässern 2. Ordnung durchflossen.

Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Anschrift des Verfassers anzugeben. Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Haldensleben, den 02.03.2018

i.V.

Wendler

Stellv. Bürgermeisterin

VÖ_3. Änderung FNP Lageplan

Dokumente zur Ansicht:

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3. Änderung FNP Begründung

3. Änderung FNP Planzeichnung

3. Änderung FNP Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung

Bodengutachten Teil 1

Bodengutachten Teil 2

Versickerungsgutachten + Anlagen