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Hilfe für Unwetter-Geschädigte in Haldensleben

Nach den Unwetter-Ereignissen im Mai und Juni 2017 im unserem Landkreis hat sich die Landesregierung dafür ausgesprochen, geschädigten Privathaushalten Hilfen zu gewähren.

Geschädigte aus Haldensleben können ab sofort einen entsprechenden Antrag im Bürgerbüro, Markt 20-22, einreichen.

Angaben zu Art, Umfang und Höhe der Leistungen sowie die Leistungsvoraussetzungen sind im Runderlass des Ministeriums des Inneren vom 18. August 2017 aufgeführt. Das Dokument kann mit einem Klick auf den Unterpunkt "Runderlass" (links) eingesehen werden.

Das dazugehörige Antragsformular kann mit Klick auf den Unterpunkt "Antragsformular" aufgerufen und heruntergeladen werden.