Inhalt

Dem Antrag sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:

  • kurzgefasster Lebenslauf mit tabellarischer Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten
  • Geburtsurkunde
  • Urkunde bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde/Familienbuch-Auszug )
  • Identitätsnachweis (Personalausweis / Reisepass)
  • Nachweis der Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit
  • Zeugnis über Schulabschluss
  • Prüfungszeugnis mit Nachweis über die in den einzelnen Fächern erhaltenen theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden
  • Diplom / Urkunde über die staatliche Anerkennung in dem Land, in dem die  Ausbildung abgeschlossen wurde
  • Bescheinigung des Heimat-oder Herkunftslandes über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen gemäß der Richtlinie 2005/36/EG sowie der Berufserfahrung
  • Nachweis über die bisherigen beruflichen Tätigkeiten (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbuch)
  • Nachweis über die Absolvierung eines Sprachkurses »Deutsch« (GER - B2)
  • Bescheinigung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde über den  Hauptwohnsitz
  • Nachweis einer Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern
  • Erklärung der Straffreiheit (siehe Formblatt)
  • eine Erklärung darüber, dass noch kein Antrag auf Berufsanerkennung gestellt wurde.

Die Unterlagen sind in amtlich beglaubigter Fotokopie (Beglaubigungen nur möglich durch Einwohnermeldeämter, Landratsämter oder Notariate) vorzulegen.

Die deutschen Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer gefertigt sein.