EUR 60 bis zu EUR 600.
Die Erteilung der Zulassung als Gegenprobensachverständiger ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden
EUR 60 bis zu EUR 600.
Die Erteilung der Zulassung als Gegenprobensachverständiger ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden