Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit haben Sie
- einen eigenhändig geschriebenen Lebenslauf,
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eine Erklärung, ob ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegt und ob gegen Sie ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- eine Erklärung, ob die Bereitschaft und die tatsächliche Möglichkeit besteht, im Rahmen des Tätigkeitsbereichs auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen, dem Antrag beizufügen sowie
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) zu beantragen und
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eine Meldebescheinigung und eine Geburtsurkunde vorzulegen.
Sie müssen Ihre fachliche Eignung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen.