Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Antrag auf Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs
- einen gültigen Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Kopie des Personalausweises, Reisepass)
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- eine Kopie des Befähigungsnachweises oder Ausbildungsnachweises, der zur Aufnahme des tierärztlichen Berufes berechtigt, falls diese nicht in deutscher Sprache verfasst ist, zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Belegart O (dieses muss über das für Ihren Wohnsitz zuständige Einwohnermeldeamt angefordert werden)
- Bei Aufenthalt kürzer als zwei Jahre in Deutschland aber in EU-Mitgliedstaaten ist ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen
- Zeitennachweis (Semesterübersicht als Nachweis des mind. 5-jährigen Studiums (Transkript of records)
- sofern Sie weniger als 2 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland polizeilich gemeldet sind, einen entsprechenden Strafregisterauszug aus dem Herkunftsstaat (falls dieser nicht in deutscher Sprache verfasst ist, zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche)
- eine schriftliche Bestätigung des verantwortlichen approbierten Tierarztes, dass er in der Berufserlaubnis entsprechend benannt werden darf
- einen kurzgefassten Lebenslauf (Schwerpunkt - berufliche Bildung)
- zusätzlich: einen Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, z. B. durch Vorlage eines Zertifikats auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens (ALTE-Mitglieds- Institution (Association of Language Testers in Europe) oder eines entsprechenden Schulabschlusses