Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:
- Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:
- die Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen