Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der
- personellen,
- technischen und
- wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der
- Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung
darzulegen.
Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der
darzulegen.