Inhalt

  • Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen und ggf. weitere Gebühren zur Vorbereitung des Antragsverfahrens müssen von den Antragstellern selbst getragen werden.

    Gebühr: Mindestens 106,00 EUR, höchstens 212,00 EUR. (Vorkasse: nein)