- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als drei Monate) - bei Personen und Kapitalgesellschaften als Antragstellerinnen (z. B. GmbH) für die zur Geschäftsführung befugten Personen
- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Buchmachereigewerbe als Buchmachergehilfe eines zugelassenen Buchmachers. Antragstellende können den Nachweis fachlicher Eignung auch auf andere Weise erbringen, in diesem Fall ist eine Stellungnahme des Deutschen Buchmacherverbandes e. V., einzuholen.
- Nachweis eines Eigenkapitals in Höhe von EUR 25.000. Dabei haben Antragstellende nachzuweisen, dass es sich hierbei auch nicht teilweise um geliehenes Geld oder um Kapital aus einer Teilhaberschaft Dritter handelt.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für die Rennwettsteuer zuständigen Finanzamts - bei Personen und Kapitalgesellschaften als Antragstellerinnen auch für die zur Geschäftsführung befugten Personen,
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer zuständigen Finanzamts
- Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag bei Personen und Kapitalgesellschaften als Antragstellerinnen
- Grundrisszeichnung der Wettannahmestelle und Ablichtung des Mietvertrages (ggf. Eigentumsnachweis) für dieses Geschäftslokal
- Sicherheitsleistung in der Höhe von EUR 2.500 je Buchmacherwettannahmestelle und je Buchmachergehilfe EUR 500
- Sozialkonzept gemäß § 2 Abs. 5 und § 6 GlüStV
- ggf. Nachweis über die Schulung der Buchmachergehilfen (z.B. durch entsprechende Teilnahmebescheinigungen), insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach § 4 Abs. 3 und § 7 GlüStV
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