Inhalt

Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.  

  • Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.

  • Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.  

  • Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht. 

Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.