Die Beseitigung aufgefundener Kampfmittel, insbesondere das Bergen, der Transport und die Vernichtung der Kampfmittel sowie die Suche nach Kampfmitteln bei begründeten Verdachtspunkten sind kostenlos.
Kosten entstehen nur für rein vorsorgliche Suchmaßnahmen nach Kampfmitteln bei unbegründetem Gefahrenverdacht und für die Bearbeitung des Antrages zur Kampfmittelsuche bei der Polizeibehörde nach deren Gebührenordnung.
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