Inhalt
  • Dienstleistungsfreiheit
    Sie möchten nur manchmal und für kurze Zeit in Deutschland Dienstleistungen anbieten? Dann brauchen Sie meistens nicht die staatliche Erlaubnis. Sie müssen diese Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie müssen in einem anderen Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz niedergelassen sein.
  • Sie müssen Ihre Berufsqualifikation nachweisen.
  • Sie dürfen sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung Ihres Berufs ergibt.
  • Sie müssen gesundheitlich geeignet sein.
  • Sie müssen Ihre Tätigkeit schriftlich bei der zuständigen Stelle melden.
    Die zuständige Stelle informiert Sie darüber, ob Sie Dienstleistungen erbringen dürfen oder ob Sie eine Eignungsprüfung ablegen müssen.
     
  • Gleichwertigkeitsbescheid
    Im Erlaubnisverfahren erfolgt auch die Prüfung der Gleichwertigkeit (Anerkennungsverfahren). Für das Ergebnis der Prüfung können Sie einen separaten Bescheid beantragen.
     
  • Verfahren für Spätaussiedler
    Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die zuständige Stelle berät Sie, welches Verfahren für Sie passt.