Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Landesverwaltungsamt, Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten hat die Fachaufsicht über die Veterinärbehörden.
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Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Landesverwaltungsamt, Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten hat die Fachaufsicht über die Veterinärbehörden.