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Absolventen, die über einen Abschluss einer Hoch-, Fach- oder Ingenieurschule bzw. einer kirchlichen Bildungseinrichtung der ehemaligen DDR verfügen, die ihren Sitz auf dem Gebiet des heutigen Landes Sachsen-Anhalt hatte oder hat, können die Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag und ggf. die auf der Feststellung basierende Nachdiplomierung beantragen.

Das Antragsformular und die Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter Formulare.