Inhalt

Die für die Abfallwirtschaft zuständige Stelle kann bei der Genehmigung oder nachträglich verlangen, dass ein System eine angemessene, insolvenzfeste Sicherheit leistet. Diese Sicherheit wird verlangt, wenn Pflichten aus den Gesetzesgrundlagen nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder den zuständigen Behörden dadurch zusätzliche Kosten oder finanzielle Verluste entstehen.