Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ bzw. „Diätassistent“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Voraussetzungen dafür sind:
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden.
- Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.